Die
Erstellung von Gutachten
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (SV) der österreichischen Ärztekammer, ist Dr. Gerhard Hechtl berechtigt, Gutachten zu erstellen.
Gutachten werden ausschließlich nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung erstellt. Diese Gutachten werden für Gerichte, Versicherungen und auf eigenen Wunsch als Privatleistung erstellt.
Gutachten können beispielsweise für das Ansuchen um Pension, für Invaliditätsfeststellungen, Vorlage bei Gerichten oder Ähnlichem benötigt werden. Auch für Versicherungen, Pflegegeldverfahren, oder für das Bundesheer erstellen wir Gutachten. Sollten Sie eine Fragen dazu haben, oder ein Gutachten benötigen, melden Sie sich einfach unter: 0660/6363454.